AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop - letzte Änderung 20.09.2024
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Novo vGmbH, Weggensteinstraße 14B, 39100 Bozen, Italien, MwSt 02947550212 (im Folgenden „Novo“) betreibt unter der Webseite b2b.novo.bz einen Online-Shop für Lebensmittel und andere Produkte. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen Novo und den gewerblichen Kunden (im Folgenden „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bestimmungen des Kunden erkennt Novo nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde schriftlich zugestimmt.
(2) Der Verkauf erfolgt nicht an Verbraucher, sondern nur an gewerbliche Kunden. Es handelt sich dabei um natürliche oder juristische Personen oder um rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über den Online-Shop unter b2b.novo.bz.
(2) Die Produktdarstellungen der Webseite sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Zwischen den Produktabbildungen und dem realen Produkt können Unterschiede bestehen.
(3) Bei Eingang einer Bestellung im Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die im Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewünschten Ware,
- Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“ o.ä.),
- Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
- Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, der Lieferadresse, Auswahl der Zahlungsart und Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
- Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ o.ä. Dies stellt eine verbindliche Bestellung dar.
- Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail.
- Der Vertrag kommt jedoch erst mit der Auslieferung der Ware durch Novo zustande.
(4) Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit Novo vGmbH, Weggensteinstraße 14B, 39100 Bozen, Italien, MwSt 02947550212, zustande.
(5) Sofern der Kunde einen Ausdruck seiner Bestellung wünscht, hat er die Möglichkeit, diese sowohl abzuspeichern als auch zu drucken.
(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse gültig ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Im Online-Shop ist der Vertragsgegenstand der Verkauf von Lebensmitteln und anderen Produkten. Die angebotenen Waren können aus den Artikelseiten entnommen werden. Die wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der Waren finden sich in der Artikelbeschreibung.
(2) Novo übernimmt keine Haftung für vom Hersteller gemachte Produktangaben.
§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, Novo bietet ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden auf den Angeboten, im Warenkorbsystem und/oder in der Bestellübersicht sowie auf der Webseite b2b.novo.bz nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Der Versand erfolgt gemäß des in der Kategorie „Lieferung und Kosten“ angegebenen Versandzeitraums. Sollte dennoch eine Verzögerung eintreten, etwa weil ein Produkt beim Hersteller nicht vorrätig ist, informiert Novo den Kunden darüber und der Kunde hat das Recht, auf das verspätet oder nicht lieferbare Produkt, jedoch nicht auf die restliche Bestellung zu verzichten. Der für das nicht gelieferte Produkt bezahlte Preis wird entweder von Novo rückerstattet oder es wird ein entsprechender Gutschein ausgestellt.
(5) Novo ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Teillieferungen vorzunehmen.
(6) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt nach Italien und in die Europäische Union.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Rückgaberecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden und zwar das Recht, die Erfüllung von Ansprüchen aus einem Vertrag so lange zurückzuhalten, bis Novo seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, ist hiermit ausgeschlossen.
(2) Der Kunde kann die gelieferte Ware nur bei umgehend gemeldeten Mängeln zurückgeben.
(3) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Novo.
§ 6 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von Novo für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Novo haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Falls Novo durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geratet, die Leistung unmöglich geworden ist oder Novo eine vertragswesentliche Pflicht verletzt habt, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
§ 7 Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, wobei die gelieferten Waren bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Novo sowie dem Spediteur Beanstandungen unmittelbar (höchstens binnen 48 Stunden ab Warenerhalt) mitzuteilen sind.
§ 8 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt italienisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Novo und den jeweiligen Kunden ist Bozen, Italien.
(3) Fragen zu den Bestellungen und Reklamationen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden info@novo.bz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Novo Bio Corner -
§ 1 Geltungsbereich, Definitionen
(1) Die Novo vGmbH, Weggensteinstraße 14B, 39100 Bozen, Italien, MwSt. 02947550212 (nachfolgend Novo“ genannt) hat ein Novo Bio Corner Konzept für den Großhandel entwickelt, das in bestehenden Geschäften betrieben werden kann. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Novo und den Inhabern oder Betreibern von Geschäften, die sich für den Novo Bio Corner interessieren (im Folgenden “Käufer“ genannt), in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Zusammenarbeit findet nicht mit Verbrauchern, sondern nur mit Unternehmern statt.
(3) Der Begriff „Vertragsprodukte“ bezieht sich auf Bio Lebensmittel (Abteilung Food) in Großpackungen sowie auf Bio Non Food Produkte (Abteilung Non-Food).
§ 2 Vertragsverhältnis
(1) Für den Betrieb eines Novo Bio Corners gelten die folgenden Regelungen.
(2) Novo stellt den Käufern direkt Vertragsprodukte zur Verfügung, die im b2b Reservierungsbereich des Online-Shops b2b.novo.bz bestellt werden können. Für den Kauf der Vertragsprodukte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops.
(3) Um einen Novo Bio Corner zu eröffnen, verpflichtet sich der Käufer, eine vereinbarte Anzahl von Vertragsprodukten in seinem Shop zu platzieren. Soweit nicht anders vereinbart, gilt die Mindestanzahl der Produkte für die gesamte Dauer der Zusammenarbeit.
(4) Wünscht der Käufer Produkte, die nicht im Bio Sortiment von Novo enthalten sind, kann er über die Novo b2b Facebook Community Gruppe einen neuen Artikel anfragen, der nach Ermessen von Novo gesucht und gegebenenfalls in die Liste der Vertragsprodukte aufgenommen wird. Der Käufer kann in keinem Fall die Aufnahme bestimmter Produkte in die Liste der Vertragsprodukte verlangen.
(5) Vom Käufer bestellte, aber von Novo aus welchen Gründen auch immer nicht verfügbare/lieferbare Vertragsprodukte sind automatisch vom Kaufvertrag ausgeschlossen und werden nicht automatisch geliefert, wenn sie wieder verfügbar sind; sie müssen vom Käufer erneut bestellt werden.
(6) Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, von Novo das Regal zur Aufstellung des Novo Bio Corners in seinem Geschäft zu kaufen oder zu mieten. Die Bedingungen für den Kauf bzw. die Miete des Regals werden gesondert ausgehandelt.
§ 3 Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer verpflichtet sich, alle mit Novo getroffenen Vereinbarungen einzuhalten und insbesondere die bestellte Ware pünktlich zu bezahlen.
(2) Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung des HACCP Plans und zur ausschließlichen Auslage der Vertragsprodukte in den Regalen des Novo Bio Corners. Für den Fall, dass der Käufer den in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht nachkommt und auch nach schriftlicher Aufforderung durch Novo nicht nachkommt, hat der Käufer an Novo eine Vertragsstrafe in Höhe des Wertes eines neuen Regals zu zahlen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, den Novo Bio Corner, so wie er von Novo geliefert wird, deutlich sichtbar auszulegen, ohne Beschriftungen, Etiketten und dergleichen abzudecken oder zu entfernen.
(4) Der Käufer verpflichtet sich, die Regale des Novo Bio Corners und die Behälter, in denen unverpackte Ware verkauft wird, regelmäßig zu reinigen und in Ordnung zu halten und dies in seinen HACCP Plan aufzunehmen.
§ 4 Pflichten von Novo
(1) Novo verpflichtet sich, mit allen seinen Lieferanten und Geschäftspartnern im Vorfeld die bestmöglichen Konditionen für den Käufer auszuhandeln.
(2) Novo verpflichtet sich, den Käufer auf der Grundlage eigener Erfahrungen über die besten Verkaufsartikel, neue Produkte und Preisempfehlungen zu beraten. Darüber hinaus stellt Novo Behälter zur Verfügung, die dem HACCP Plan entsprechen.
(3) Novo verpflichtet sich, nur Artikel in sein Sortiment aufzunehmen, die verschiedene Qualitätskontrollen sowohl durch Novo als auch durch Dritte bestanden haben und bestimmten Mindestanforderungen entsprechen.
(4) Novo investiert in Marketing und Werbung, um den Bekanntheitsgrad seiner Marke zu erhöhen, und erwähnt den Käufer auf seiner Website. Novo plant gut abgestimmte Kommunikations- und Werbemaßnahmen und setzt diese gewissenhaft und im Einklang mit seiner Unternehmensphilosophie um.
(5) Novo führt in regelmäßigen Abständen Werbeaktionen mit Preisnachlässen für bestimmte Produktkategorien durch. Der Käufer, der an diesen Aktionen teilnimmt, erhält die Vertragsprodukte während der Dauer der Aktion zu einem reduzierten Preis.
§ 5 Preise und Lieferbedingungen
(1) Die Vertragsprodukte werden zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis verkauft, der im b2b Onlineshop während des Bestellvorgangs sichtbar ist.
(2) Etwaige Versandkosten werden im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich angegeben.
(3) Das Risiko geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Novo haftet in keinem Fall für Schäden oder Verlust der Ware nach dem Gefahrenübergang und der Käufer wird nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Preises befreit. Novo haftet unter keinen Umständen für etwaige Lieferverzögerungen. Die Lieferzeit ergibt sich aus dem individuellen Bestellvorgang.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung der Vertragsprodukte im Voraus. Novo verpflichtet sich, nach Zahlungseingang auf der Grundlage der vom Käufer angegebenen Daten die entsprechende Rechnung innerhalb der gesetzlichen Fristen auszustellen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist Novo berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Novo berechtigt, die Erfüllung weiterer mit dem Käufer abgeschlossener Kaufverträge einzustellen, ohne dass dem Käufer Ansprüche zustehen.
§ 7 Beschädigung des Vertragsgegenstandes
(1) Bei Erhalt der Ware hat der Käufer die Verpackung auf Beschädigungen zu überprüfen. Wird eine Beschädigung festgestellt, muss er den Frachtführer unverzüglich informieren und dies auf dem Lieferschein mit einer genauen Beschreibung des Schadens vermerken oder auf dem Lieferschein „unter Vorbehalt angenommen“ unter Angabe der Anzahl der beschädigten Packstücke vermerken. Darüber hinaus hat der Käufer die Transportdokumente zu prüfen und Novo auf fehlende Dokumente oder Fehler in den Dokumenten hinzuweisen.
(2) Nach Erhalt der Ware durch den Käufer hat dieser die Ware an einem geeigneten Ort, geschützt vor Witterungseinflüssen (Regen, Feuchtigkeit, direkte Sonneneinstrahlung usw.) und bei einer geeigneten Temperatur zu lagern. Bio Lebensmittel müssen bei Temperaturen unter 18°C gelagert werden. Novo weist darauf hin, dass die mitgelieferte Verpackung nicht für eine langfristige Lagerung vorgesehen ist und dass der Verkäufer regelmäßig frische Vertragsprodukte bestellen muss, um deren Qualität zu erhalten.
§ 8 Bio Zertifizierung
Novo verfügt über eine gültige Bio Zertifizierung für die Vertragsprodukte. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorschriften für den Verkauf von losen Bio Produkten einzuhalten.
§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
(1) Die Zusammenarbeit zwischen Novo und den einzelnen Käufern unterliegt dem italienischen Recht.
(2) Für alle Streitigkeiten über die Auslegung, Anwendung und Durchführung der Rechtsgeschäfte zwischen Novo und den einzelnen Käufern ist ausschließlich das Landesgericht Bozen zuständig